Immobilien Glossar

Man könnte glauben, das der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie immer gleich abläuft.
 

Leider ist das nicht so. Die Immobilien-Welt gestaltet sich mitunter komplex und vielschichtig. Daran können wir von Elm-Land Immobilien auch nichts ändern. Doch wir
können Ihnen auf eine einfache Art und Weise dabei helfen, die hier verwendeten Begriffe verständlich zu machen. Dadurch erhalten Sie einen schnelleren Zugang zu Themenbereichen, die Sie interessieren und Ihren möglichen Fragestellungen. Hier dreht sich alles rund um Immobilien. Sie findenvon uns als relevant angesehene Begriffserklärungen – von A (Anlageimmobilie) bis Z (Zwischenfinanzierung). Und sollte doch noch etwas fehlen, dann zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

 

Alle Glossar-Einträge rund um Immobilien von A-Z:

A

Abschreibung (AFA)

Die Absetzung für Abnutzung (AFA) bezeichnet im Steuerrecht die Wertminderung von Wirtschaftsgütern, die durch deren Nutzung entsteht. In der Regel bestimmen zwei Faktoren die AFA: Die Dauer der Nutzung sowie die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bestimmen den Absetzungswert.

Altlast

Grundflächen, die durch menschliches Verhalten verunreinigt wurden und mit umweltschädlichen Substanzen belastet sind, können Altlasten enthalten. Eine Prüfung durch Immobilienkäufer ist zu empfehlen, um die Qualität des Bodens bewerten zu lassen und im Zweifel die Flächennutzung zu verbessern.

Anlageimmobilie

Anlageimmobilien sind Immobilien, die von dem Eigentümer nicht selbst genutzt werden und als Geldanlage dienen. Aufgrund der Vermietung sorgen diese Kapitalanlagen für regelmäßiges Einkommen. Hierbei kann es sich um Gewerbe- oder Wohnimmobilien handeln.

Ansichten

Eine Ansicht ist die Darstellung des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes aus frontalem Blickwinkel. Architekten bezeichnen die Ansicht auch als vertikale Organisation oder als Aufriss.

B

Bau-Turbo

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ (oft als Bau-Turbo bezeichnet) erweitert die Möglichkeiten zur Wohnraumschaffung durch den neuen § 246e BauGB. Er erlaubt Kommunen und Gemeinden, bis Ende 2030 von bestehenden Planungsrechten abzuweichen, um den Wohnungsbau, durch vereinfachte Genehmigungsverfahren, insbesondere in Innenbereichen und bei Nachverdichtung, zu beschleunigen.

Bauantrag

Ein Bauantrag wird zur Genehmigung eines Bauvorhabens gestellt. Die Bauordnung und Bauvorlagenverordnung dienen als Grundlage für einen ordentlichen Bauantrag.

Baufinanzierung

Baufinanzierung beschreibt die Erschaffung einer Immobilie mit Hilfe eines Kredits, der häufig günstiger ausfällt als andere Kredite. Grund dafür ist, dass die Immobilie vom Kreditgeber als zusätzliche Absicherung einkalkuliert wird. Die Baufinanzierung deckt die Kosten von Grund und Boden, Außenanlagen sowie Baunebenkosten ab.

Baugenehmigung

Mit der Baugenehmigung erhält der Bauherr den offiziellen Bescheid für sein Bauvorhaben.
 

Die Genehmigung ist befristet, kostenpflichtig und kann individuell vorgegebene Bedingungen enthalten.

Baugrenze

Baugrenzen legen fest, wo das neu zu errichtende Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf. Es kann sich um einzelne Seitengrenzen oder geschlossene Flächenumrisse handeln, die im Bebauungsplan festgehalten werden. Ein Überschreiten der Baugrenzen beim Errichten von Gebäuden und Immobilien ist unzulässig.

Baugrundstück

Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, auf dem der Eigentümer die Erlaubnis zum Bauen besitzt. Voraussetzung für die Errichtung von Gebäuden ist die Baugenehmigung, die für das Grundstück vorliegen muss.

Bauland

Als Bauland wird eine Fläche beschrieben, die aufgrund einer rechtlichen Genehmigung bebaut werden darf. Mit dem Erwerb eines Grundstücks wird nicht zwangsläufig das Baurecht erworben. Diese Erlaubnis muss separat beantragt werden.

Baulandmobilisierungsgesetz

Es handelt sich um einen alten Gesetzesentwurf, der 2021 verabschiedet wurde. Kommunen erhalten mit den neuen Regularien einen größeren Handlungsspielraum, um schneller mehr Wohnraum errichten zu können. Wurde 2025 ergänzt den „Bau-Turbo“. Das mit dem Baulandmobilisierungsgesetz 2021 eingeführte Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB) wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Baulast

Baulasten beschreiben die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die jeder Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde hat. Sie werden im Baulastenverzeichnis
festgehalten und legen bestimmte Bebauungsregeln fest, bei denen nur dann Ausnahmen gemacht werden können, wenn eine genehmigte Baulasteintragung vorliegt.

Bausachverständiger

Ein Bausachverständiger ist eine Person, die Erfahrung und ausgeprägte Expertise im Bereich des Bauwesens besitzt. Meinung und Expertise des Bausachverständigen helfen, die eigenen fehlenden Kenntnisse eines Sachverhalts zu ersetzen und diesen somit im Zweifel anders bewerten zu können.

Beleihungswert

Bei dem Beleihungswert handelt es sich um die Summe, die die Bank beim Verkauf eines Hauses garantiert erhält. Der Beleihungswert kann bis zu 90% des Kaufpreises ausmachen.

Beleihungswert

Im Rahmen einer Baufinanzierung wird Ihre Bank möglicherweise von diesem Wert sprechen. Jede Bank hat ihre eigenen Beleihungswert – Grundlagen. Oftmals wird dieser Wert durch einen Mitarbeiter der Bank, ggf. auch vor Ort, nach den Vorgaben der Bank ermitteln. Kosten für Sie entstehen dafür in der Regel nicht.

Besitz

Der Besitzer einer Immobilie muss nicht der Eigentümer sein. Eigentümer ist nur derjenige, der im Grundbuch einer Immobilie eingetragen ist. Der Mieter einer Immobilie beispielweise ist Besitzer der Immobilie, aber nicht der Eigentümer, - dass ist der Vermieter.

Bestellerprinzip

Durch das Bestellerprinzip wird im Vorfeld geklärt, wer die Provision des Maklers bei einer erfolgreichen Vermittlung von Mietimmobilien leistet. Sowohl Mieter als auch Vermieter können einen Makler beauftragen, müssen diesen dann als „Besteller“ aber auch bezahlen.

Betriebskosten

Die Betriebskosten umfassen alle Kosten, die dem Eigentümer durch den Gebrauch der Immobilien wie Häuser oder Wohnungen entstehen. Es sind laufende Kosten, die teilweise durch einen Verteilerschlüssel auf die Mietparteien umgelegt werden können.

Bodengrundfläche

Die Bodengrundfläche umfasst die Summe aller nutzbaren Grundflächen. Sie wird als wichtige Kennziffer bei der Wertermittlung von Immobilien genutzt.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert definiert den durchschnittlichen Quadratmeterwert eines unbebauten Grundstücks oder Areals. Er fließt in die gesamtheitliche Wertermittlung eines Gebietes ein.

 

Es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert, welcher aus allen Grundstücksverkäufen entsteht. In der Regel werden hierzu alle zwei Jahre neue Daten veröffentlicht.

Bodenwert

Der Bodenwert gibt an, wie viel ein Grundstück im unbebauten Zustand wert ist. Den Bodenwert ermittelt man mithilfe des vom Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwertes in Zusammenhang mit der Grundstücksgröße.

C

Courtage

Als Courtage (Provision) werden die Kosten für einen Makler oder Vermittler bezeichnet, der zwei Vertragsparteien zusammenbringt. Die Höhe der Provision richtet sich jeweils nach dem Wert des zu vermittelnden Objektes.

D

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz beschreibt die Bewahrung und Instandhaltung von Objekten der Kunst, Geschichte oder Natur, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, müssen verschiedene Auflagen umsetzen und befolgen, um die Ursprünglichkeit des Gebäudes zu bewahren.

E

Effektivzins

Der Effektivzins beschreibt die Gesamtkosten eines Kredits, die auf Kreditnehmer zukommen. Darin enthalten sind der Nominalzins eines Kredits sowie alle weiteren
anfallenden Kosten. Durch den Effektivzins lassen sich Vergleiche der Kreditinstitute besser bewerten.

Eigentum

Bei Eigentum liegen das alleinige Bestimmungsrecht und die Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Objekt beim Eigentümer. Die Entscheidungsgewalt kann von keiner anderen Person ausgeführt werden. Im Immobilienbereich kann sich Eigentum auf Häuser, Wohnungen oder Grundstücke beziehen. Eigentümer von Immobilien müssen nicht zwangsläufig auch Besitzer sein, bspw. bei vermieteten Wohnungen.

Eigentümergemeinschaft

Die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks werden in einem Grundbuch aufgelistet. Grundbücher werden in dem Amtsgericht verwaltet, in dessen Bereich das Grundstück liegt.
 

Sind mehrere Eigentümer in einem Grundbuch eingetragen, spricht man von einer Eigentümergemeinschaft. Der einzelne Eigentümer nennt sich dann Miteigentümer.
 

Früher wurde der Begriff auch im Bereich der Eigentumswohnungen verwendet. Dort spricht man heute jedoch von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer GdWE

Eigentümerversammlungsprotokoll

Ein Eigentümerversammlungsprotokoll ist eine Niederschrift über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse und zentralen Diskussionspunkte einer Eigentümerversammlung. Neben den besprochenen Themen müssen Teilnehmer, Ort und Datum im Protokoll erfasst werden und das Protokoll muss von dem Beirat unterschrieben werden.

Einheitswert

Der Einheitswert ist eine Kennziffer, auf deren Grundlage das Finanzamt die jährliche Grundsteuer berechnet. Grundsteuermesszahl und Grundsteuerhebesatz fließen in die Ermittlung des Einheitswertes mit ein.

Energieausweispflicht

Eine Energieausweispflicht verpflichtet Neuvermieter oder Verkäufer einen Energieausweis für ihre Immobilie zu besitzen und diesen Interessenten bereitzustellen. Das Dokument gibt an, wie viel Energie eine Immobilie verbraucht oder bedarf. Seit 2009 ist die Ausweisung vom Gesetzgeber verpflichtend.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht beschreibt die Berechtigung, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück über- oder unterirdisch zu bauen, ohne dabei Eigentümer dieses Grundstücks zu werden. Haus- und Grundstückseigentümer sind beim Erbbaurecht immer zwei verschiedene Parteien.

Erbbauzins

Der Erbbauzins beschreibt die Zinszahlung, die bei Nutzung des Erbbaurechts an den Eigentümer des bebauten Grundstücks zu zahlen ist. Die Festlegung gilt für die gesamte Laufzeit und beträgt zwischen 3 % und 5 % des Grundstückswerts.

Erbengemeinschaft

Steht der Nachlass einer verstorbenen Person mehreren Erben zur Verfügung, ist von einer Erbengemeinschaft die Rede. Die Erben dürfen in diesem Fall nicht einzeln über das Erbe verfügen, sondern nur gemeinschaftlich.

Erbpacht

Erbpacht gilt als Alternative zum Immobilienkauf. Dabei wird das Grundstück lediglich gepachtet und verbleibt im Eigentum des Eigentümers. Die Immobilie selbst wird dem Hauseigentümer zu 100 % gehören. Mit dem Grundstücksbesitzer wird ein Vertrag zur Pacht des Grundstücks abgeschlossen. Vorteil einer solchen Variante ist der Mietpreis, der entgegen einem ggf. hohen Kaufpreis des Baulands steht.

Erbschaft

Bei einer Erbschaft handelt es sich um das aktive und passive Vermögen eines Menschen, das nach seinem Tod auf einen oder mehrere Erben rechtlich übertragen wird. In innerhalb von sechs Wochen kann dieses Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden.

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer besteuert das aktive und passive Vermögen, das bei einem Todesfall an einen oder mehrere Erben rechtlich übertragen wird. Die Steuer kommt nur zum Tragen, wenn der steuerliche Freibetrag überschritten wird.

Exposé

Ein Exposé gilt als Visitenkarte einer Immobilie. Interessenten finden in einem Exposé alle relevanten Angaben, Fotos und wichtige Informationen über das zum Verkauf angebotene Objekt.

F

Finanzierung

Eine Finanzierung beinhaltet alle Prozesse, die für eine zuvor festgelegte Investition benötigt werden. Dazu zählen Beantragung, Bereitstellung sowie Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel.

Flurkarte

Die Flurkarte ist die maßstabsgetreue Abbildung aller Flur- und Grundstücke (Liegenschaften) eines Gebietes. Mit ihr werden auch die offiziellen Existenzen der abgebildeten Liegenschaften belegt. Die Karte gilt als amtliche Grundlage im Grundbuch.

Flurstück

Als Flurstück wird geometrisch vermessenes Land bezeichnet. Es gilt als kleinste Einheit im Liegenschaftskataster. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

G

Gemarkung

Grundstücke mit mehreren Flurstücken werden in der Flächeneinheit Gemarkung bemessen.
 

Die Gemarkung wird im Grundbuch und in der Flurkarte festgehalten.

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ wurde früher „Eigentümergemeinschaft“ genannt und kommt im Bereich der Eigentumswohnanlagen vor.

Gemeinschaftsordnung

Bei der Gemeinschaftsordnung handelt es sich um eine verbindliche Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümern, in der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten geregelt sind. In der Regel wird sie mit ins Grundbuch eingetragen und gilt als Verfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Mit der Geschossflächenzahl wird angegeben, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche beim Bau zulässig sind. Wie auch die Grundflächenzahl, ist die Geschossflächenzahl Teil der Baunutzungsverordnung und ist ebenfalls dem geltenden Bebauungsplan zu entnehmen.

Grundbucheintrag

Ein Grundbucheintrag wird bei grundlegenden Änderungen bezüglich eines Grundstücks und Wechsel der Eigentümer vorgenommen. Grundbucheinträge müssen prinzipiell beantragt werden und notariell beglaubigt sein.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn ein Grundstück erworben wird. Die Höhe der Steuer wird von den einzelnen Bundesländern selbstständig festlegt und kann zwischen 3,5% und 6,5 % variieren.

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie hoch der Flächenanteil eines Grundstückes ist, welcher bebaut werden darf. Das heißt, wie viel Grundfläche eines Gebäudes pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Zahl ist gesetzlich in der Baunutzungsverordnung festgelegt und kann den Bebauungsplänen der jeweiligen Gemeinden entnommen werden.

Grundschuld

Bei Kreditaufnahme zur Finanzierung einer Immobilie wird die Grundschuld als Grundpfandrecht eingesetzt. Sie dient somit als Absicherung, sollte der Kreditnehmer seinen Kredit nicht abbezahlen können. Die Grundschuld wird in das Grundbuch der Immobilie eingetragen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die für ein Grundstück sowie deren darauf befindlichen Immobilien gezahlt werden muss. Als Berechnungsgrundlage dient der jeweilige Grundstücks- oder Immobilienwert.

Grundstück

Ein Grundstück wird ins Grundbuch eingetragen und beschreibt die räumlich abgegrenzte Fläche, die ein Eigentum darstellt. Es kann als gesamtheitliche Fläche auftreten oder aus mehreren Flurstücken bestehen.

Grundstücksgrenze

Grundstücksgrenzen begrenzen die Flächen eines Grundstücks, für die der Eigentümer Rechte und Pflichten trägt. In der Regel werden sie durch Grenzsteine aufgezeigt und im Liegenschaftskataster der Gemeinde eingetragen.

Grundstückspreis

Der Grundstückspreis gibt an, wie viel ein Grundstück wert ist. Zur Ermittlung wird ein Gutachter hinzugezogen, der sich an den ortsgebundenen Bodenrichtwerten orientiert, jedoch nach Zustand, Umgebung oder geografische Lage eine monetäre Anpassung vornehmen kann.

Grundstücksverkauf

Bei einem Grundstücksverkauf wird das Eigentum eines Grundstücks – mit oder ohne Immobilie – an einen neuen Besitzer übertragen. Alle Eigentumsrechte sind im Verkauf eingeschlossen. Die Übertragung muss zur rechtskräftigen Gültigkeit ins Grundbuch eingetragen werden.

Gutachten

Bei einem Gutachten handelt es sich um ein begründetes Dokument, das von einem Gutachter erstellt wird. Ziel eines Gutachtens ist es, den Wert einer Immobilie sachgemäß und durch Betrachtung verschiedener Aspekte zu ermitteln.

Gutachter

Ein Gutachter – auch Sachverständiger genannt – ist eine natürliche Person, die sich aufgrund seines umfangreichen Fachwissens auf einem bestimmten Fachgebiet durch umfangreiche Expertise auszeichnet. Ein Gutachter wird bei Zweifelsfragen hinzugezogen, um ein begründetes Urteil abzugeben.

H

Hausbewertung

Eine Hausbewertung ermittelt den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Bewertung unterliegt der Rechtsnorm und begründet sich in betriebswirtschaftlichen, bautechnischen und rechtlichen Kenntnissen. Mit der Vornahme der Bewertung legen Experten einen angemessen Wert auf Basis ihrer Erkenntnisse fest und vergleichen diesen Wert mit anderen Immobilien.

Hypothek

Die Hypothek dient als Absicherung des Kreditinstituts für das Darlehen und beschreibt das Pfandrecht an einer Immobilie. Hypotheken werden immer im Grundbuch eingetragen.

I

Immobilien

Unter dem Begriff Immobilie werden Grundstücke, Häuser oder Wohnungen zusammengefasst. Das Wort leitet sich aus dem lateinischen Begriff immobilis ab, was „unbeweglich“ bedeutet.

Immobilien-Leasing

Beim Immobilien-Leasing erwirbt der Leasing-Nehmer das Recht vom Leasing-Geber, die Immobilie über einen definierten Zeitraum zu nutzen. In dieser Zeit wird eine monatliche Leasing-Rate fällig. Am Ende des Leasing-Zeitraumes kann die Immobilie vom Nehmer gekauft werden oder fällt an den Geber zurück.

Immobilienbewertung

Mit einer Immobilienbewertung wird die Ermittlung des realistischen Kaufpreises einer Immobilie beschrieben. In der Regel findet diese Wertfestlegung durch einen Gutachter oder im Rahmen eines Vergleichs statt.

Immobilienblase

Bei einer Immobilienblase handelt es sich um eine bestimmte Spekulationsform. Hierfür wird der gesamte Immobilienmarkt in Einzelsegmente unterteilt. Es kommt zu Überwertungen der vorhandenen Immobilien, was am höchsten Preisstand zur Kippung führt. Die Marktwerte fallen und kostenintensive Investitionen werfen keinen Gewinn ab. Die Blase platzt.

Immobiliengutachten

In einem Immobiliengutachten ermittelt der Gutachter den Verkehrswert einer Immobilie. Faktoren wie die Lage, die Bebauung und der Zustand der Immobilie spielen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Wertes.

Immobilienverkauf

Der Immobilienverkauf beschreibt die Übertragung inklusive aller Rechte, die mit dem Eigentum einer Immobilie einhergehen. Ein Immobilienverkauf muss über einen Notar erfolgen, der den Eigentümerwechsel als unparteiischer Dritter schriftlich bezeugen muss.

Indexmiete

Die Indexmiete wird nach der allgemeinen Preisentwicklung einer Stadt oder Gemeinde berechnet. Je nachdem, wie sich der Wert positiv oder negativ verändert, bewegt sich auch der Mietpreis für Immobilien.

K

Kaltmiete

Die Kaltmiete ist ein Teil der Miete, der lediglich für die Wohnflächennutzung anfällt. Sie wird ebenfalls als Grundmiete bezeichnet, in der die anfallenden Nebenkosten nicht berücksichtigt werden.

Kaufnebenkosten

In die Kaufnebenkosten fließen die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer ein. Auch die Maklerprovision ist Teil der Nebenkosten. In der Regel fallen 10% bis 15% des Kaufpreises als Nebenkosten an.

Kaution

Die Kaution ist eine monetäre Sicherheitsleistung. Im Mietverhältnis dient sie als Absicherung für den Vermieter im Falle von Schäden, die durch den Mieter verursacht werden. Ersatzweise kann eine Bürgschaft die Zahlung einer Kaution ersetzen.

Kubatur

Im Bauwesen beschreibt die Kubatur das Volumen eines Bauwerks, oft auch „umbauter Raum“ genannt. Es ist geometrisch messbar und lässt Beschaffenheit und Gestaltung außen vor.

Käuferbonität

Die Bonität gibt an, ob ein potenzieller Käufer/Mieter einer Immobilie zahlungsfähig ist. Die Prüfung der Bonität ist im Rahmen von Verkäufen oder Vermietungen eine wichtige Absicherung, um Risiken und Zahlungsausfälle auf Seiten des Anbieters zu minimieren.

Kündigungsfrist

Eine Kündigungsfrist gibt die Zeitspanne zwischen dem Moment der Kündigung und des tatsächlichen Vertragsendes an. Es dient zum Schutz beider Vertragsparteien, um sich auf das vorzeitige Ende der Vertragslaufzeit und bevorstehende Maßnahmen vorzubereiten.

M

Maisonette

Bei einer Maisonette handelt es sich um eine Wohnung, die sich über zwei Etagen erstreckt. Sie verbindet in einem Haus mindestes zwei Geschosse miteinander.

Makler

Makler sind verantwortlich für die erfolgreiche Vermittlung eines Geschäfts zwischen zwei Vertragsparteien. Das Ziel eines Maklers ist, beide Parteien zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Kommt es zu einem Deal, erhält der Makler ein entsprechendes Entgelt in Form einer festgelegten Provision vom Auftraggeber.
 

Mehr in unserem Immobilien-Ratgeber: Besser beraten: Vorteile von Immobilienverkäufen durch Makler

Makleralleinauftrag

Der Makleralleinauftrag regelt die vertragliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Makler. Damit garantiert der Auftraggeber, dass er keine weiteren Makler mit der Vermittlung der Immobilie beauftragen darf, hierbei darf der Auftraggeber selber jedoch ebenfalls tätig werden.

Makleralleinvertrag

Nach dem Makleralleinauftrag erfolgt auf der vereinbarten Basis der Makleralleinvertrag.

Maklerkosten

Die Maklerkosten sind die Provision, die ein Makler bei Vermittlung einer Immobilie zwischen zwei Parteien erhält. Die Provision ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und richtet sich in der Regel nach einem zuvor vereinbarten Prozentsatz, welcher pro Bundesland variieren kann.

Maklervertrag

Der Maklervertrag ist eine gesetzlich geregelte Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber. Es gibt drei verschiedene Arten dieses Vertrages: den einfachen Maklervertrag, den einfachen Alleinauftrag sowie den qualifizierten Alleinauftrag.

Marktwert

Der Marktwert gibt den erzielbaren Preis an, der mit dem Verkauf auf dem Markt erreicht werden kann. Die Ermittlung des Werts erfolgt durch einen Gutachter oder Immobilienexperten.

Mietkauf

Beim Mietkauf mietet eine Partei zunächst ein Objekt für einen befristeten Zeitraum und erhält nach dessen Ablauf die Option, dieses käuflich zu erwerben. Bei einem Kauf werden die bezahlten Mieten in der Regel angerechnet.

Mietspiegel

Der Mietspiegel beschreibt die Vergleichsmöglichkeit der Mieten verschiedener Städte und Gemeinden. Vermietern dient der Mietspiegel als Begründungsmittel für potenzielle Mieterhöhungen, wobei er keine verpflichtenden Richtwertwerte vorgibt.

N

Nachlassimmobilie

Eine Nachlassimmobilie ist Teil des aktiven oder passiven Vermögens eines Verstorbenen. Es geht als Teil des Nachlasses an die Erben über.

Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung kümmert sich um die Administration des Nachlasses einer Person im Todesfall. Der Nachlassverwalter erhält die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und Verbindlichkeiten zu klären.

Nebenkosten

Nebenkosten bezeichnen Kosten, die zusätzlich zu den Hauptkosten entrichtet werden. Sie können zum Beispiel Teil von Mietverträgen in Form von Zahlungen für Warmwasser, Heizung und Gas sein. Nebenkosten fallen aber auch beim Immobilienkauf an und beinhalten unter anderem Notarleistungen oder umfassen die Kosten für die Grundsteuer.

Nießbrauchrecht

Beim Nießbrauchrecht behält der Eigentümer nur die Verfügungsgewalt bezüglich seiner Sache, seines Vermögens oder seines Rechts. Das absolute Recht auf Nutzung und Einnahmegenerierung (Mieteinnahmen) wird auf den Nießbrauchberechtigten übertragen.

Notar

Ein Notar ist eine Person der Rechtspflege, die Rechtsgeschäfte beglaubigt und beurkundet.
Er dient als unabhängige Instanz zwischen zwei Parteien.

O

Objektart

Die Objektart beschreibt einen bestimmten Immobilientyp. Hierbei wird zwischen Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienhaus und Eigentumswohnung unterschieden.
Weitere Arten wie Anlage- oder Gewerbeimmobilien sowie Grundstücke zählen ebenfalls dazu.

Offenbarungspflicht

Bei einer Offenbarungspflicht ist der Verkäufer verpflichtet, den potenziellen Käufer über alle essenziellen Umstände der Immobilie, die die Kaufentscheidung beeinträchtigen könnte, zu informieren. Oft wird der Begriff auch als Aufklärungspflicht verwendet.

P

Pacht

Mit der Pacht erhält der Pächter die Überlassung einer Immobilie zur Nutzung und zum Betreiben eines wirtschaftlichen Zwecks. Oft sind darunter gastronomische Einrichtungen oder Anbaubauflächen zu verstehen. Es ist ein Dauerschuldverhältnis, das mit Ablauf des Vertrags oder einer Kündigung endet. Anders als bei der Miete kann der Vertrag mit zusätzlichen Rechten und Pflichten ausgestaltet sein.

Penthouse

Bei einem Penthouse handelt es sich um die höchste Wohnung in einem mehrstöckigen Haus. Meist wird diese Art luxuriös ausgestatteter Wohnungen durch einen Anbau hinzugefügt oder nachträglich ausgebaut. Das Penthouse ist somit nicht zwangsläufig mit den anderen Parteien des Hauses verbunden.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil eines Erbes, den jeder Erbe erhält. Er steht jedem Erbenden zu.

Provision

Die Provision ist ein erfolgsabhängiges Entgelt nach der Erbringung einer bestimmten Dienstleistung. Die Höhe der Vergütung wird prozentual in einem Vertrag festgelegt.

R

Rendite

Die Rendite zeigt das Verhältnis zwischen Gewinnen und dem dafür eingesetzten Kapital an. Sie ist stets auf ein Jahr bezogen und dient als Bewertungszahl für Vergleiche zwischen Kapitalanlagen.

Rohbau

Beim Rohbau handelt es sich um das Fundament eines Gebäudes, bei dem Fundamentplatte, Außenmauern und Dachkonstruktion sowie Unterkellerung fertiggestellt sind. Der Innenausbau ist von der Definition ausgeschlossen.

S

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren dient zur Wertermittlung eigengenutzter Immobilien. Hierfür werden Gebäude-, Boden- und der Wert der Außenanlagen einbezogen, wodurch ein realistischer Marktwert ermittelt werden kann.

Schenkung

Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen oder Sachwerten einer Partei zu einer anderen Partei. In diesem Fall erbringt nur der Schenker eine Leistung, die keine Gegenleistung verlangt.

Schenkungssteuer

Eine Schenkungssteuer muss auf eine Schenkung gezahlt werden, wenn der Wert des übertragenen Vermögens den steuerlichen Freibetrag überschreitet. Je nach Wert und Verhältnis der zwei Parteien liegt eine Schenkungssteuer zwischen 7% und 50%.

Schnitte

Mit Schnitten werden auch eine Art von Grundrisse bezeichnet, die für den Verkauf einer Immobilie benötigt werden. Es ist eine zweidimensionale Aufsicht, also ein Querschnitt auf eine Immobilie

Sondereigentum

Sondereigentum ist das Recht an einer Wohnung oder an sonstigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten sowie Stellplätzen. Gemeinschaftsräume zählen nicht dazu. Für das Sondereigentum ist jeder Eigentümer selber verantwortlich und grenzt sich dadurch von dem Gemeinschaftseigentum ab.

Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht kann einzelnen Eigentümern ein besonderes Recht zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen einräumen. Dieses Recht wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochen.

Souterrain

Als Souterrain wird eine Wohnung bezeichnet, deren Lage sich unterhalb des Straßenniveaus befindet. Im Gegensatz zu Kellerräumen, die lediglich für Lagerungen und Stauraum ausgelegt sind, sind Souterrains zum dauerhaften Wohnen konzipiert.

T

Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung beschreibt die Unterteilung eines Grundstücks oder Gebäudes in Miteigentumsanteile, die im Grundbuch schriftlich festgehalten werden. Die Teilungserklärung enthält Regeln, Rechte und Pflichten, welche für die Eigentümer der einzelnen Einheiten gelten.

Tilgung

Eine Tilgung beschreibt die vertraglich festgesetzte Rückzahlung eines Darlehens. Die Schuldlast wird in Teilbeträge unterteilt und vom Schuldnehmer regelmäßig abbezahlt.

U

Umlegungsverfahren

Das Umlegungsverfahren zielt darauf ab, zur Erschließung oder zur Neuordnung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Flächen in der Weise neu zuzuschneiden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßige Grundstücke entstehen (§ 45 Abs. 1 S. 1 BauGB). Im Kern geht es darum, Grundstückszuschnitte zu schaffen, die eine sinnvolle Bebauungen ermöglichen.

V

Valuta

Valuta bezeichnet die Wertstellung der Zahlungseingänge und Abbuchungen auf einem Konto. Damit wird der echte Kontostand angegeben, auch wenn die Buchung noch nicht einsehbar ist.

Verkehrswert

Der Verkehrswert soll den aktuellen Wert einer Immobilie ausdrücken, so, wie dieser aktuell gehandelt wird. Er ist nicht statisch, sondern bezieht sich immer auf ein konkretes Datum. Verkehrswertgutachten werden von idealerweise von Leuten erstellt, die entsprechende Erfahrungen im Verkauf in Immobilien haben und entsprechend fortgebildet sind.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten wird erstellt, um den tatsächlichen Preis einer Immobilie zu bestimmen. Hierzu wird ein Sachverständiger beauftragt, der das Objekt unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation begutachtet.

Vermarktung

Die Vermarktung von Immobilien umfasst sämtliche Kanäle, um die Immobilie erfolgreich an einen Käufer zu vermitteln. Hierzu zählen z.B. eine Zielgruppenanalyse, professionelle Verkaufsunterlagen wie das Exposé inklusive Fotomaterials oder die Bewerbung der Immobilie auf Portalen. Es gibt verschiedene Immobilien, sodass auch verschiedene Vermarktungswege möglich sind.

Versteigerung

Bei einer Versteigerung wird ein Verkaufspreis für Immobilien innerhalb eines Bieterwettstreits ermittelt. Hierfür wird potenziellen Käufern das zu versteigernde Objekt präsentiert, für welches sie im Rahmen des Aktionszeitraumes ein verbindliches Angebot abgeben. Der Meistbietende erhält den Zuschlag für die notarielle Abwicklung und erwirbt somit die Immobilie.

Vorkaufsrecht

Beim Vorkaufsrecht werden potenzielle und durch bestimmte Kriterien ausgewählte Käufer in das Grundbuch einer Immobilie eingetragen. Sie erhalten durch die Eintragung eine Bevorzugung zum Zeitpunkt des Verkaufs, in einen bestehenden Kaufvertrag einzusteigen, aber erlangen kein Recht auf den tatsächlichen Kauf.

W

Wegerecht

Ein Wegerecht beschreibt das Recht, den Weg auf einem fremden Grundstück benutzen zu dürfen. Es ist Teil des Sachenrechts und wird in der Regel im Grundbuch festgehalten.

Wertermittlungsverfahren

Es gibt klassische Verfahren für die Wertermittlung einer Immobilie. Hierbei wird auf das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren
zurückgegriffen. Auf diese Weise wird der aktuelle Verkehrswert einer Immobilie bestimmt.

Widerrufsrecht

Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmen/Dienstleister und dem Verbraucher kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von zwei Wochen rückwirkend widerrufen. Der Einspruch ist in Textform einzureichen.

Wirtschaftsplan

Ein Wirtschaftsplan wird vor einer Wirtschaftsperiode von einem Haushalt oder einem Unternehmen erstellt und beinhaltet die Zahlen der erwarteten Kosten, die durch den Verbrauch oder die Produktion von Wirtschaftsgütern entstehen.

Wohnfläche

Die Wohnfläche gibt die Fläche und Räume einer Immobilie an, die ausschließlich zum Wohnen genutzt werden können. Terrassen und Balkone werden nur zu Teilen angerechnet.

Wohnrecht

Das Wohnrecht beschreibt die Berechtigung, eine Immobilie oder einen festgelegten Teil zu bewohnen. Die Unterhaltskosten zum Erhalt und Betreiben der Immobilie werden jedoch weiterhin vom Eigentümer getragen.

Wohnungsbewertung

Eine Wohnungsbewertung ermittelt den Wert einer Wohnung zu einem festgelegten Zeitpunkt unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Parameter. Diese Bewertung ist bei Veräußerungen von Wohneigentum relevant, um realistische Marktpreise festlegen zu können.

Wohnungseigentum

Wer eine einzelne Wohnung oder ein Appartement besitzt, ist Wohnungseigentümer und damit Mitglied der „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ (ehemals: Eigentümergemeinschaft) Im Wohnungsgrundbuch werden Eigentümer sowie Kaufzeitpunkt festgehalten. Der Eigentümer erhält das Recht, sein Wohnungseigentum autark vermieten, verkaufen, belasten oder vererben zu können.

X

x-fache Miete

Beschreibt den Kaufpreisfaktor, auch Vervielfältiger genannt, und gibt an, wie viele Jahreskaltmieten für einen Immobilien-Kaufpreis gezahlt werden müssen. Der Wert ist keine absolute Zahl, weil er regional und objektabhängig unterschiedlich hoch ausfällt.

Z

Zertifizierter Verwalter

Der "zertifizierte Verwalter" wurde mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgsetzes 2020 eingeführt. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Der Nachweis erfolgt durch schriftliche (Fragebogen im Multiple Choise Verfahren) und mündliche Prüfung. 

Mehr nicht.

Keine Berufserfahrung nötig, kein Nachweis über zum Beispiel Moderations- und Gesprächsführung, Konflikt- oder Mediationserfahrungen, kein Nachweis im Umgang oder Erfahrungen mit umfangreicher baulichen Instandsetzungen, nichts. 

Der demnächst zertifizierte Verwalter kann aus einem völlig anderen Berufsfeld kommen, egal mit welcher Schulbildung, er füllt erfolgreich einen Fragebogern aus, redet sich in einer mündlichen Prüfung vielleicht um Kopf und Kragen, und schon ist der zum zertifizierten Verwalter berufen.

 

Zustimmung

Die Zustimmung zu einem Verkauf kann auf Sie zukommen, wenn Sie eine Eigentumswohngen erwerben. Im Notarvertag steht dann beispielsweise, dass der Verkauf
davon abhängig ist, dass der Verwalter des WEG dem Vertrag zustimmt.
 

Aber keine Sorge, faktisch kann der Verwalter seine Zustimmung nicht verweigern. Dies kann er nur aus „wichtigem Grund“. Und ein "wichtiger Grund" liegt vor, wenn der Käufer z.B. wirtschaftlich nicht in der Lage ist, das Hausgeld zu zahlen, oder bekannt ist, dass die Gemeinschaft durch den neuen Eigentümer gestört wird.
 

Also eigentlich sinnlos? Nein, ganz sicher nicht! Denn so bekommt der Verwalter Kenntnis von dem Verkauf und kann so die Abrechnung der Nebenkosten entsprechend zwischen Verkäufer und Käufer aufteilen.

Zwischenfinanzierung

Eine Zwischenfinanzierung bezeichnet eine kurzfristige Finanzierungshilfe. Die Endfinanzierung ist in diesem Fall bereits geregelt, aber benötigt aufgrund fehlender
Liquidität eine zeitlich begrenzte Überbrückung. Wenn Eigenkapital erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar ist, laufende Kosten jedoch sofort beglichen werden müssen, ist eine Zwischenfinanzierung mit niedrigeren Zinssätzen eine mögliche Lösung.